Liebe Kollegen,
das Service Center Personal der Deutschen Bahn AG informiert am heutigen Tag zur Anerkennung von Fahrvergünstigungen bei verschiedenen EVU wie folgt:
1. Rheingaulinie
Rückwirkend zum 01.01.2011 bis vorerst 31.12.2011 ist es gelungen, für die Rheingaulinie - Frankfurt(Main Hbf) - Neuwied
die seit dem 12.12.2010 von der VIAS betrieben wird, die Anerkennung aller Fahrvergünstigungen in gleichem Umfang wie bisher für die Beschäftigten des DB Konzerns mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund zu vereinbaren.
2. Regentalbahn AG - Die Länderbahn - mit den Tochterunternehmen Vogtlandbahn-GmbH (VBG-Züge ALX-Züge) + Regental Bahnbetriebs-GmbH (RBG-Züge)
Zwischen der Regentalbahn AG und der DB wurde mit Wirkung vom 12.12.2010 bis zum 31.12.2011 eine Folge-Vereinbarung zur Anerkennung von Fahrvergünstigungen abgeschlossen.
Die Tochterunternehmen der RAG - VBG und RBG - erkennen von allen aktiven Mitarbeiter/innen aller Gesellschaften des DB-Konzern, die unter den Geltungsbereich des KonzernFahrvergTV und KonzernJobTicketTV der DB AG fallen (fahrvergünstigungsberechtigte Beschäftigte), uneingeschränkt die nachfolgenden Fahrkarten:
die personalisierten DB JobTicket M mit Zusatzkarte 'VBG /ALX / RBG',
die persönlichen DB NetzCard mit Zusatzkarte 'VBG /ALX / RBG'
auf ihrem Streckennetz an:
*Marktredwitz - Schirnding
*Hof - Plauen - Herlasgrün - Falkenstein - Adorf
*Gera - Greiz - Plauen - Weischlitz
*Hof - Marktredwitz - Weiden - Schwandorf - Regensburg - München
*Zwickau - Reichenbach - Plauen - Weischlitz -Adorf - Bad Brambach
*Zwickau - Lengenfeld - Falkenstein - Zwotental - Klingenthal
*Lindau - Immenstadt
*Oberstdorf - Immenstadt - Kempten - München
*Nürnberg - Schwandorf - Furth i Wald
*Bad Kötzting - Lam (hier gelten die Regelungen der FDE-Vereinbarung)
Die privaten Fahrvergünstigungsfahrkarten (SchülerTicket, TagesTicket, RegioTicket), die DB Firmenreisefahrscheine sowie die internen übertragbaren DB NetzCard und die personalisierten DB Fahrgastausweise werden auf den Strecken der VBG/ALX/RBG nicht anerkannt.
Mitarbeiter/innen der DB, deren DB JobTicket M Relationen innerhalb des Streckennetzes der VBG/ALX/RBG beinhalten, erwerben zu diesem JobTicket die Zusatzkarte 'VBG /ALX / RBG', deren Beförderungsentgelt die Höhe von 50% des Jahres-Abo-Preises eines tariflichen JobTicket für die Relation auf dem Streckennetz der VBG/ALX/RBG beträgt. Die Zusatzkarte 'VBG/ALX/RBG' wird nur
als Jahreskarte ausgegeben. Die Zusatzkarte 'VBG/ALX/RBG' ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Die Ausgabe der Zusatzkarte 'VBG/ALX/RBG' erfolgt durch die ZVS auf der Grundlage einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Beträge für die Zusatzkarte 'VBG/ALX/RBG' vom Privatkonto des Beschäftigten der DB. Die Einnahmen für die Zusatzkarte 'VBG/ALX/RBG' werden durch die ZVS monatlich auf das von der RAG benannte Konto überwiesen.
Erstattungen/Verlust
1. Für Rückgaben/Erstattung bis zum 1. Geltungstag des JobTicket M erfolgt die Erstattung kostenlos. Bei Briefversendung gilt als Rückgabetag der Poststempel. Sollte dieser fehlen oder nicht lesbar sein, gilt als vor dem
1. Geltungstag abgegeben, wenn der Posteingang maximal am 3. Geltungstag
erfolgt.
2. Rückgaben/Erstattung nach dem 1. Geltungstag und bei Posteingängen ab dem 4. Geltungstag des JobTicket M werden als kostenpflichtige Erstattung
behandelt. Für die aus persönlichen Gründen beantragte Erstattung ist ein Bearbeitungsentgelt nach den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG(Tfv 600) bar zu entrichten. Die JobTicket-Inhaber erwerben bei einer Verkaufsstelle der DB gegen Einzahlung von 15 € je Fahrkarte einen "Beleg
über Erstattungsentgelt". Die Einzahlungsquittung ist mit der Originalfahrkarte vorzulegen.
Wird die Erstattung arbeitgeberseitig veranlasst (z.B. arbeitgeberseitig veranlasster Wechsel des Arbeitsortes), ist kein Bearbeitungsentgelt zu entrichten. In diesen Fällen ist das JobTicket M einzuziehen und ein formloses Schreiben zu fertigen, in dem die arbeitgeberseitige Veranlassung
begründet wird. Die Originalfahrkarte und das Anschreiben sind vorzulegen.
3. Der Verlust eines JobTicket M vor dem 1. Geltungstag ist mit einer Verlustanzeige unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Bearbeitung erfolgt analog der Erstattung vor dem 1. Geltungstag.
4. Der Verlust eines JobTicket M nach dem 1. Geltungstag ist mit einer Verlustanzeige unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Bearbeitung erfolgt analog der Erstattung ab dem 1. Geltungstag.
5. Für die Berechnung des Erstattungsbetrages dient die Anzahl der Nutzungsmonate als Basis. Maßgebend für die Anzahl der angefangenen Monate ist das Datum der Rückgabe/Verlustanzeige minus ein Tag. Für jeden angefangenen Nutzungsmonat wird der volle Preis einer Monatskarte berechnet.
Die Differenz aus dem Wert der Jahresfahrkarte und den angerechneten Monaten ergibt den Erstattungsbetrag. Mitarbeiter/innen des DB-Konzerns, die unter den Geltungsbereich des KonzernFahrvergTV und KonzernJobTicketTV fallen, senden den Antrag für die Zusatzkarte zum JobTicket M an das Fachcenter Fahrvergünstigung:
DB Mobility Logistics AG
Service Center Personal
Fahrvergünstigung
10880 Berlin
Anlage: Bestellung_Zusatzkarte_MA_DB Vogtlandbahn.xls.zip sowie Anlage 1 Preistabelle-JobTicket DB bei RAG-12.12.2010.xls.zip
3. Berchtesgadener Landbahn
Die bisherige Vereinbarung zur Berchtesgadener Landbahn gilt ebenfalls bis 31.12.2011
Mitarbeiter/innen des DB-Konzerns, die unter den Geltungsbereich des KonzernFahrvergTV und KonzernJobTicketTV fallen, senden den Antrag für die Zusatzkarte zum JobTicket M an das Fachcenter Fahrvergünstigung:
DB Mobility Logistics AG
Service Center Personal
Fahrvergünstigung
10880 Berlin
In der Anlage befinden sich die aktuellen Dateien zum Bestellvordruck bzw. der aktuellen Preisliste =
Anlage 1 Preistabelle-JobTicket DB bei BLB-12.12.2010.xls sowie Bestellung_Zusatzkarte_MA_DB.xls.zip
4. metronom
Auch die Vereinbarung zur Nutzung des metronom konnte wieder verlängert werden bis vorerst zum 31.12.2013.
Anlage: aktuelle Preisliste metronom = metronom 12.12.2010.doc.xls.zip
Wie bisher wird für die Nutzung der metronom-Züge mit dem JobTicket M der DB
ein ZusatzTicket "metronom" benötigt. Alle anderen Fahrvergünstigungen werden anerkannt. Nicht anerkannt werden Firmenreisefahrkarten und übertragbare Netz-/Teilnetz-/Streckenkarten.
Mit freundlichem Gruß von
Reinhard Schubert
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